Psychotherapie Praxis Winterthur

Psychotherapie 
nach Kognitiver Verhaltenstherapie (KVT) 

psychotherapeutische Abklärung und Diagnostik

In allen individuellen Lebenslagen

Noch freie Behandlungsplätze
Termine sind auch Samstags möglich

Gleich beim Hauptbahnhof Winterthur,
an der Wartstrasse 22, 8400 Winterthur

Angebot

ABKLÄRUNG

Sie haben ein Leiden, fühlen sich

  • blockiert
  • lustlos
  • antriebsarm
  • niedergeschlagen
  • hoffnungslos
  • überfordert

haben

  • Schlafstörungen
  • Panikattacken
  • chronisch sorgenvolle Gedanken
  • ... etc.


Ich biete eine umfassende psychologische Abklärung bzw. psychiatrische Abklärung (und bei Bedarf eine Therapie), ohne die Krankenkasse zu involvieren.

PSYCHOTHERAPIE

Alter der Patientengruppe: 17+ Jahre

Bei mir finden Sie eine empathische therapeutische Unterstützung in sämtlichen Lebenslagen.

Ich verfolge einen wissenschaftlich fundierten, zielorientierten und effizienten psychotherapeutischen Prozess.

Nebst  

  • Identitätskrisen
  • Stresskrisen
  • Erschöpfungskrisen
  • Emotionalenkrisen
  • Beziehungskrisen / Ehekrisen
  • Probleme oder Mobbing am Arbeitsplatz
  • grundlegende Hindernisse in der Alltagsbewältigung

behandle ich grundsätzlich alle psychologischen Erkrankungen wie:

  • Depressionen
  • Burnout
  • Anpassungsstörungen
  • Psychosomatische Störungen
  • Angststörungen
  • Sucht-, Abhängigkeitserkrankungen
  • Spezifische Phobien
  • Zwangsstörungen
  • Persönlichkeitsstörungen
  • Traumafolgestörungen
  • Komplizierte Trauer
  • Entwicklungsverzögerung
  • etc.


In der Regel findet eine Abklärungsphase von 2-3 Gesprächen statt.

Danach wird meine fachliche Expertise mit Ihnen geteilt, besprochen und gemeinsam entschieden, ob und in welchem Rahmen die Behandlung weitergeführt werden soll.

Je nach Auftrag und Zielsetzung verwende ich als integrativ arbeitender Kognitiver Verhaltenstherapeut ein sehr breites, auf höchsten wissenschaftlichen Standard bedachtes, Repertoire an therapeutischen Interventionsmethoden.

U.a. verwende ich Ansätze aus DBT, Schematherapie, Hypnotherapie, Emotionsfokussierte und Achtsamkeitsfokussierte Psychotherapie, Systemische Psychotherapie, körperzentrierte Ansätze, Entspannungsverfahren, Imaginationsverfahren, Mindfulness-Training, etc.

COACHING

Gerne begleite ich Sie auch in der Lösung persönlicher und beruflicher Probleme.

  • Beratung
  • Begleitung und Unterstützung bei Entwicklungshindernissen
  • Entscheidungskonflikte
  • persönliche und berufliche Veränderungen

Über mich

MSc Marc Christoph Huber
Eidgenössisch anerkannter Psychotherapeut
Fachpsychologe für Psychotherapie
FSP und SGVT

Sprachkenntnisse:

  • Schweizerdeutsch
  • Deutsch
  • English
  • (Español)
  • (Français)

Therapieausbildung und Studium

Bisherige Arbeitsfelder

Berufserfahrung seit 2011 mit ambulanter, teilstationärer und stationärer Arbeit.

Fachtitel und Zusatzqualifikationen

  • Eidgenössisch anerkannter Psychotherapeut
  • Fachpsychologe für Psychotherapie FSP SGVT

Integrierte Psychiatrie Winterthur (IPW)

Neben meiner selbständigen Tätigkeit bin ich auch in der ipw Integrierte Psychiatrie Winterthur tätig.

Raum

Sie finden mich gleich beim Bahnhof Winterthur an der Wartstrasse 22, im 1. Stock.

Kosten

Die Sitzungen à 50 min kosten bei mir 180.- CHF
(inkl. 10 min Vor- und Nachbearbeitungszeit; Zeit in Abwesenheit des Patienten).

Bei Paar- und Familiensitzungen verrechne ich 280.- CHF für 75 Minuten
(inkl. 20min Vor- und Nachbearbeitungszeit; Zeit in Abwesenheit der Klienten).

Selbstfinanzierung

Die Selbstfinanzierung der Behandlung bietet nennenswerte Vorteile: Vorteile der Selbstfinanzierung

Zusatzversicherung (VVG)

Meine Leistungen sind im Rahmen der Krankenkassen-Zusatzversicherung anerkannt (Anerkennung durch santésuisse).

Seit dem 01. Juli 2022 bauen die Versicherer ihre Produkte zur Unterstützung der Psychotherapien ab. Rufen Sie ihre Zusatzversicherung an, um für Ihren Einzelfall Klärung bzgl. finanzieller Unterstützung für Ihre Psychotherapie zu bekommen.

Grundversicherung (KVG) 

Psychotherapie im «Anordnungsmodell»

Ich verfüge die Zulassung des Schweizerischen Bundesamts für Gesundheit (BAG) und die Kantonale Zulassung zur Abrechnung über die obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP).

Aufgrund der von den Versicherungsverbänden (Politik) sehr tief festgelegten Abrechnungssatzes können entsprechende Therapieplätze leider weiterhin nur stark beschränkt angeboten werden.

Es gelten u.a. folgende Bestimmungen:

Es muss eine Anordnung von einem eidgenössisch Anerkannten Ärztin oder Arzt (z.B. von ihrem Hausarzt) an mich gerichtet werden. Dabei werden erst maximal 15 Sitzungen verordnet, eine Verlängerung um weitere 15 Sitzungen ist durch Absprache von mir mit dem Verordner möglich.

Darüber hinaus muss bei Ihrer KK eine Kostengutsprache eingeholt werden:

« Vor der 30. Sitzung informiert der psychologische Psychotherapeut oder der Patient die erst anordnende ÄrztIn, falls eine Fortsetzung der Behandlung als notwendig erachtet wird. Um eine Fortführung der Behandlung zu beantragen, ist zusätzlich eine Beurteilung eines Facharztes für Psychiatrie oder Kinder- und Jugendpsychiatrie nötig (die auch aufgrund eines reinen Aktenstudiums erfolgen kann), die dann dem Antrag der erstanordnenden Ärztin zuhanden der Vertrauensärztin der Krankenkasse (KK) beigelegt werden muss. Die Vertrauensärztin überprüft den Antrag und stellt der Versicherung einen eigenen Antrag, ob und für welche Dauer die Psychotherapie zu Lasten der Versicherung fortgesetzt werden kann. Die Versicherung muss den Patienten und die erstanordnende Ärztin innert 15 Tagen nach Antragseingang beim Vertrauensarzt über den Entscheid betreffend Fortsetzung der psychologischen Psychotherapie informieren. »

Zitat von der Föderation der Schweizer Psychologinnen und Psychologen (FSP), dem Fachverband der psychologischen Psychotherapeuten.

Opferhilfe

Falls Sie Opfer eines Verbrechens (z.B. sexueller Missbrauch in der Kindheit, Vergewaltigung, Geiselnahme, Überfall, Stalking, etc.) sind, haben Sie die Möglichkeit, die Übernahme der Psychotherapiekosten im Rahmen des Opferhilfegesetzes zu beantragen.

Auch für Angehörige oder Hinterbliebene von Opfern besteht die Möglichkeit der Kostenübernahme. Für Fragen stehe ich Ihnen zur Verfügung und weitere Informationen können bei der Opferhilfe Winterthur eingeholt werden.

Unfallversicherung (SUVA)

Falls Sie einen Unfall hatten, werden die Kosten für eine Psychotherapie wahrscheinlich von der Unfallversicherung übernommen. Für genauere Auskünfte konsultieren Sie mich oder sprechen Sie direkt mit ihrem Versicherungsberater.

Invalidenversicherung (SVA Zürich, IV)

Die Invalidenversicherung bezahlt Psychotherapien bis zum vollendeten 20. Lebensjahr, wenn die Therapie der Eingliederung ins Erwerbsleben dient oder ein Geburtsgebrechen behandelt wird (Art. 12, 13 IVG). Für genauere Auskünfte konsultieren Sie mich oder sprechen Sie direkt mit ihrem SVA-Berater.

Selbsterfahrung

Selbsterfahrung für Therapeutinnen und Therapeuten in Ausbildung biete ich für 150.- CHF per Sitzung an.

Kontakt / Anmeldung

Melden Sie sich per E-Mail ,
mittels dem Kontaktformular hier auf der Website
oder per Telefon 078 740 90 75 zur Vereinbarung eines Ersttermins.

Der Ersttermin dient der genaueren Klärung, ob eine Beratung, ein Coaching oder eine Therapie sinnvoll wäre.
Ich freue mich Sie kennenzulernen

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